Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
20.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
21.12.2020
Veränderungen
11.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
10.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
27.06.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
20.05.2019
Veränderungen
23.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
22.05.2018
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26.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
27.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
31.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
02.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
18.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
20.11.2012
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29.05.2012
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13.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
07.09.2011
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19.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
22.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
09.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
28.01.2008 Jahresabschluss zum 30.06.2007
22.01.2008
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